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Wodurch unterscheiden sich die Komplementäre von den Kommanditisten?
Komplementäre = VOLLHAFTER
haften wie OG-Gesellschafter
persönlich,unbeschränkt, direkt  und solidarisch.



Kommanditisten = TEILHAFTER
haften mit der eingetragenen Summe.
Kommanditisten haben nur Kontrollrecht!
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Karteninfo:
Autor: marlene
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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