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Vermögensbegriffe / - theorien
juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff: Gesamtheit von rechtlichen und tatsächlichen Positionen eines Menschen, die Geldwert besitzen
personaler Vermögensbegriff: wirtschaftliche Potenz, die auf Herrschaft über Objekte (Vermögensgüter) beruht
wirtschaftlicher Vermögensbegriff: wirtschaftlich wertvolle Position
juristischer Vermögensbegriff: subjektive Rechte
personaler Vermögensbegriff: wirtschaftliche Potenz, die auf Herrschaft über Objekte (Vermögensgüter) beruht
wirtschaftlicher Vermögensbegriff: wirtschaftlich wertvolle Position
juristischer Vermögensbegriff: subjektive Rechte
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010