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Baurecht: Bauleitpläne

Welche Verfahrensfehler sind denkbar? Wo ist die Unbeachtlichkeit in der Prüfung anzuspreche?

Kann sich die Gemeinde vorab bezüglich eines Bebauungsplans verpflichten?
1) Ermittlungsdefiziet (früher Abwägungsdefizit): Relevante Belange wurden nicht ermittelt.
2) Bewertungsausfall (früher Abwägungsausfall): Abwägung der Belange hat überhaupt nicht stattgefunden.
3) Bewertungsfehleinschätzung (früher Abwägungsfehleinschätzung): Belang wird in seiner Bedeutung verkannt.
Prüfung: Nach einschlägien Fehler oder am Ende.

(P) Vorabbindung der Verwaltung: Grds Ermittlungsdefiziet, da Abwägung vorweggenommen wird. Anderesseits möchte Gemeinde Investitionen fördern.
BVerG (Flachglasentscheidung): Vorabbindung möglich wenn a) Vorwegnahme sachlich gerechtfertigt war; b) Vorwegnahme ordnungsgemäß beschlossen wurde; c) Vorentscheidung über den planerischen Inhalt selbst ohne Abwägungsfehler ist (antizipierte Abwägung). Beachte: Unzuständigkeit eines Organs ist kein Verfahrensfehler.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauleitpläne
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

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