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Welche Schutzrichtung hat Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG?
Grundsätzlich ist die Berufsfreiheit ein Grundrecht des status negativus. Die freie Wahl der Ausbildungsstätte allerdings schließt einen Zulassungsanspruch für den Fall ein, daß die Ausbildung staatlich monopolisiert ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010