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Strafbarkeit von Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen im Rahmen der versuchten Erfolgsqualifikationen
Grundsätzlich ja
MM
Keine Strafbarkeit da der Unrechtsschwerpunkt in der Fahrlässigkeit liegt = kein Versuch da Vorsatz notwendig ist
hM + hRspr
trotzdem Versuchsstrafbarkeit möglich da § 11 ausdrücklich Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen unter Strafe stellt
MM
Keine Strafbarkeit da der Unrechtsschwerpunkt in der Fahrlässigkeit liegt = kein Versuch da Vorsatz notwendig ist
hM + hRspr
trotzdem Versuchsstrafbarkeit möglich da § 11 ausdrücklich Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen unter Strafe stellt