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Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens
Unternehereigenschaft besteht auch ohne Eintragung ins Firmenbuch.
Grundsätzlich muss sich jeder Einzelunternehmer im Firmenbuch eintragen lassen, wenn der Jahresumsatz höher als € 400.000,- ist. Dabei ist die Unternehmensgröße oder die Absicht auf Gewinnerzielung egal.
Unter der Umsatzgrenze kann man sich eintragen lassen, falls man die damit verbundenen Rechte und Pflichten annehmen möchte.

Ausnahme: Land- und Forstwirte: haben die Möglichkeit sich im Firmenbuch eintragen zu lassen, egal wieviel Umsatz sie erzielen
Tags: Unternehmen
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Autor: marlene
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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