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Geschäftsfähigkeit
Kinder: 0-7 Jahre
Geschäftsunfähig, außer "Wurstsemmelgeschäfte", keine Geschenkannahme
unmündige Minderjährige: 7-14 Jahre
Geschenkannahme, alterstypische Geschäfte in Höhe ihres Taschengeldes, nur zu ihren Vorteil; darüber hinaus nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig
mündige Minderjährige: 14-18 Jahre
altertypische Geschäfte in Höhe ihres TG oder Lehrlingsentschädigung, nie zu deren Nachteil; darüber hinaus nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig
voll Geschäftsfähig: über 18 Jahren
voll geschäftsfähig, außer es steht jemand unter Sachwalterschaft oder bei Konkurs -> Geschäfte über den Masseverwalter zu regeln
Geschäftsunfähig, außer "Wurstsemmelgeschäfte", keine Geschenkannahme
unmündige Minderjährige: 7-14 Jahre
Geschenkannahme, alterstypische Geschäfte in Höhe ihres Taschengeldes, nur zu ihren Vorteil; darüber hinaus nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig
mündige Minderjährige: 14-18 Jahre
altertypische Geschäfte in Höhe ihres TG oder Lehrlingsentschädigung, nie zu deren Nachteil; darüber hinaus nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gültig
voll Geschäftsfähig: über 18 Jahren
voll geschäftsfähig, außer es steht jemand unter Sachwalterschaft oder bei Konkurs -> Geschäfte über den Masseverwalter zu regeln
Tags: Kaufvertrag
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