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Alle Oberthemen / Versicherungswesen / Krankenversicherung / Krankenversicherung gesetzlich und privat
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Bitte erläutere den Begriff Wartezeiten in der PKV ?
Die Private Krankenversicherung leistet nicht sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages.

In der PKV gibt es Wartezeiten.
Die Gliederung erfolgt in die allgemeine und die besondere Wartezeit.

Unter die Besondere Wartezeit entfallen folgende Leistungspunkte:
* Entbindung
* Pyschotherapie
*Zahnbehandlungen
* Zahnersatz
*Kieferorthopädie


- Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate
- die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate
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Karteninfo:
Autor: sabrinavdv
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Krankenversicherung
Schule / Uni: BWV Düsseldorf
Ort: düsseldorf
Veröffentlicht: 13.03.2010

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