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Erfüllungsort der Lieferung
gibt an, wo der Verkäufer dem Käufer die Ware zu übergeben hat;
bis zum Erfüllungsort trägt der Verkäufer Kosten und Risiko, ab dem Erfüllungsort der Käufer.

Holschuld: Käufer muss Ware abholen
Bringschuld: Verkäufer muss dem Käufer die Ware bringen
es kann auch ein dritter Ort als Lieferort vereinbart werden

meist im KV oder den ABG's geregelt, kann sich aber auch aus der Art des Geschäftes oder aus Usancen ergeben;
wurde nichts vereinbart, so ist es immer eine Holschuld

bei Rechtsstreitigkeiten ist der Lieferort auch meist Gerichtsstandort
Tags: Kaufvertrag
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: marlene
Oberthema: BWL
Thema: Recht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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