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Erfüllungsort der Lieferung
gibt an, wo der Verkäufer dem Käufer die Ware zu übergeben hat;
bis zum Erfüllungsort trägt der Verkäufer Kosten und Risiko, ab dem Erfüllungsort der Käufer.
Holschuld: Käufer muss Ware abholen
Bringschuld: Verkäufer muss dem Käufer die Ware bringen
es kann auch ein dritter Ort als Lieferort vereinbart werden
meist im KV oder den ABG's geregelt, kann sich aber auch aus der Art des Geschäftes oder aus Usancen ergeben;
wurde nichts vereinbart, so ist es immer eine Holschuld
bei Rechtsstreitigkeiten ist der Lieferort auch meist Gerichtsstandort
bis zum Erfüllungsort trägt der Verkäufer Kosten und Risiko, ab dem Erfüllungsort der Käufer.
Holschuld: Käufer muss Ware abholen
Bringschuld: Verkäufer muss dem Käufer die Ware bringen
es kann auch ein dritter Ort als Lieferort vereinbart werden
meist im KV oder den ABG's geregelt, kann sich aber auch aus der Art des Geschäftes oder aus Usancen ergeben;
wurde nichts vereinbart, so ist es immer eine Holschuld
bei Rechtsstreitigkeiten ist der Lieferort auch meist Gerichtsstandort
Tags: Kaufvertrag
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