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Welches Argument wird dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Feststellung, das Vermögen als solches sei nicht von Art. 14 GG geschützt, entgegengehalten?
Dass Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG den wirtschaftlichen Handlungsspielraum schütze, den der Einzelne aufgrund seines Vermögens habe. Dieser wird in jedem Fall durch die Auferlegung von Geldleistungspflichten eingeengt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010