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Alle Oberthemen / Jura / Grundrechte

Grundrechte (8 Karten)

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Wechselwirkungslehre
Die Wechselwirkungslehre besagt, dass Gesetze, die Grundrechte beschränken, ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechtes gesehen und interpretiert werden müssen.
Tags: Wechselwirkungslehre
Quelle:
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Grundrechtsverpflichtene
beschränkt auf die deutsche öffentliche Gewalt
--> Art. 1III GG

Problemkreise:

-Fiskalische Hilfsgeschäfte zur Bedarfsdeckung

-Fiskalverwaltung

-Verwaltungsprivatrecht
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Die Verfassungsbeschwerde
I Zulässigkeit aus Art. 93 I Nr. 4a

1. Antragsberechtigung
-jedermann

2. Beschwerdegegenstand
-jeder Akt der öffentlichen Gewalt

3. Beschwerdebefugnis
a) Möglichkeit
b)selbst, gegenwärtig, unmittelbar

4. Rechtswegerschöpfung + Subsidiarität
-Auschöpfung des Instanzenzug (§90 II 1 BVerfGG)
-Auschöpfen aller Möglichkeiten Rechtsschutz durch Fachgerichte zu erlangen

5. Form + Frist ( §23 I 1 + §93 I BVerfGG)
Tags: Verfassungsbeschwerde
Quelle:
4
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Juristische Personen Grundrechtberechtigung
- grds. nein
(Konfusionsargument)

- Ausnahmen

1. Prozessgrundrechte

2. Einrichtungen des Staates, die Grundrechte in einem Bereich vertreten, wo sie vom Staat unabhängig sind

3. Juristische Personen des Privatrechts mit staatlicher Beteiligung
- Durchblickstheorie
= keine Grundrechtberechtigung, wenn Staat Träger der Person ist oder wenn Staat auf Geschäftsebene entscheidenen Einfluss nehmen kann
Tags: Grundrechtsberechtigung juristische Personen
Quelle:
5
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Juristische Person i.S.d. Art. 19 III GG
a)= jede teilrechtsfähige Personenvereinigung, der durch Rechtsordnung in bestimmter Hinsicht Rechtsfähigkeit zuerkannt wird

b) inländisch
- Sitztheorie= tatsächlicher Mittelpunkt ihrer Tätigkeit inländisch

- Anerkennungstheorie= kommt drauf an, ob inländisch anerkannt

c) dem Wesen nach anwendbar
= Grundrecht darf nicht an nur an Menschen bestehenden Sachlagen anknüpfen
Tags: Juristische Person
Quelle:
6
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Menschenwürde Art. 1 GG
= Mensch darf nicht zum bloßen Objekt, zum bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt werden

> keine Behandlung die Subjektqualität des Menschen prinzipiell in Frage stellt

> keine Behandlung, die Ausdruck der Verachtung des Werte ist, der den Menschen kraft seines Personseins zukommt
Tags: Menschenwürde Art. 1 GG
Quelle:
7
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Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2. GG Schutzbereich
Persöhnlichkeitskerntheorie:
= nur Entfaltung im Kern der Persönlichkeit, der den Menschen als sittlich geistige Person ausmacht

Allgmeine Handlungsfreiheit
= geschützt ist jeder Zustand, jedes Handeln und jede Rechtsposition
--> Eingriff ist jede Belastung des Bürgers mit einem Nachteil

Sondervotum Grimm
= geschützt ist nur das individuelle Verhalten, das eine gesteigerte, dem Schutzgut der übrigen Grundrechte vergleichbare Relevanz für die Persönlichkeitsentfaltung besitzt
Tags: Allgemeine Handlungsfreiheit Schutzbereich
Quelle:
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Allgemeine Handlungsfreiheit Art. 2 GG Schranken
Schrankentrias:

1. verfassungsgemäße Rechtsordnung
= Gesamtheit aller verfassungmäßigen formellen und materiellen Normen

2. Sittengesetz
= Werturteile, soweit in Rechtsordnung positiviert

3. Rechte anderer
= alle subjektiven Rechte
Tags: Allgemeine Handlungsfreiheit Schranken
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Grundrechte
Schule / Uni: Ernst Moritz Arndt Uni
Ort: Greifswald
Veröffentlicht: 24.03.2011
Tags: Grundrechte I
 
Schlagwörter Karten:
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Allgemeine Handlungsfreiheit Schranken (1)
Allgemeine Handlungsfreiheit Schutzbereich (1)
Grundrechtsberechtigung juristische Personen (1)
Juristische Person (1)
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