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bewusste Fahrlässigkeit
Erscheinungsform unvorsätzlichen, aber sorgfaltswidrigen Handelns,
bei dem der Täter die Tatbestandsverwirklichung als möglich
vorausgesehen hat, damit aber nicht einverstanden war und
ernsthaft – nicht nur vage – darauf vertraut hat, der tatbestandliche
Erfolg werde nicht eintreten. ( § 15)
bei dem der Täter die Tatbestandsverwirklichung als möglich
vorausgesehen hat, damit aber nicht einverstanden war und
ernsthaft – nicht nur vage – darauf vertraut hat, der tatbestandliche
Erfolg werde nicht eintreten. ( § 15)
Flashcard info:
Author: gedankensalat
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: Potsdam
City: Potsdam
Published: 14.01.2010

