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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / Kriminologie
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Kritik und Beachtung der Th. der Neutralisationstechniken.
Die Theorie setzt sich in ihrem nicht mit der Frage auseinander, wie der Täter überhaupt dazu kommt, eine Straftat begehen zu wollen; die Tatmotivation wird als nicht erklärungsbedürftiges Faktum unterstellt. Als Kriminalitätstheorie lässt sich der Ansatz deshlab kaum bezeichnen, eher nur als modelhafte, empirisch zudem kaum überprüfbare Skizze der psychischen Mechanismen, die dem Täter die Begehung der Tat ermöglichen.
Dennoch verdient die Th. Beachtung, denn er weist auf einen kleinen, aber bedeutsamen Ausschnitt aus dem Tatgeschehen hin, dem in der jüngeren kriminalpolitischen Diskussion verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wenn die These richtig ist, dass erst die Neutralisierungsmechanismen die Tatbegehung ermöglichen, dann ist es naheliegend, diesen Mechanismen dadurch entgegenzuwirken, dass ein Täter nach einer Tat mit den konkreten Folgen seiner kriminellen Handlungen direkt konfrontiert und unerwünschte Lerneffekten dadurch entgegengewirkt wird. Praktisch bedeutsam wird dieser Gedanke vor allem beim Täter-Opfer-Ausgleich, der dem Täter die Auseinandersetzung mit dem konkret bewirkten Opferleid abverlangt.
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Karteninfo:
Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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