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Alle Oberthemen / Psychologie / Diagnostik / Diagnostik, Prüfung: Uni Gießen, Prof. Kersting (Literatur: Amelang & Schmidt-Atzert)
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Welche Ethischen Richtlinien gelten als verbindliche Kriterien für Gutachten und Untersuchungsberichte?
  • Sorgfaltspflicht: 
  • sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erforderlich + frist- und formgerecht anfertigen
  • Transparenz:
  • für die Adressaten inhaltlich nachvollziehbar
  • Einsichtnahme:
  • Sind Auftraggeber und Begutachtete nicht identisch, kann das Gutachten bzw. der Untersuchungsbericht den Begutachteten nur mit Einwilligung des Auftraggebers zugänglich gemacht werden. Psychologen sind gehalten, darauf einzuwirken, dass die Begutachteten ihr Gutachten bzw. den Untersuchungsbericht auf Wunsch einsehen können, sofern für sie kein gesundheitlicher Schaden zu befürchten ist. Falls der Auftrag eine Einsichtnahme von vorneherein ausschließt, müssen die Begutachteten vorab davon in Kenntnis gesetzt werden
  • Gefälligkeitsgutachten nicht zulässig
  • ebenso Abgabe von Gutachten, die Psychologen durch Dritte ohne eigene Mitwirkungerstellen lassen nicht zulässig
  • Stellungnahme zu Gutachten von Kollegen zulässig
  • ABER nach den Ethischen Richtlinien besonders auf kollegiales Verhalten achten

Tags: 5.2 Das diagnostische Gutachten
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Debora
Oberthema: Psychologie
Thema: Diagnostik
Schule / Uni: JLU
Ort: Gießen
Veröffentlicht: 16.10.2013

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