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Alle Oberthemen / Bildungswissenschaften / Fachbegriffe aus 33040 / 1A 33040 Fachbegriffe
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Jugend- und Auszubildendenvertretung
in allen Betrieben, die mind. 5 Jugendliche und Auszubildende beschäftigen, kann eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden.
- für jugendlche Arbeitnehmer unter 18 Jahren und der zur Ausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren
- Betriebsrat vergleichbar

Tarifrecht
Grundlage: Tarifvertragsgesetz von 1949
Tarifpartner Gewerkschaften und Verband
Vereinbarungen zur Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen
Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrags in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Vereinbarungen zur Arbeitsförderung haben deutlich zugenommen

Arbeitsförderung
Anfänge: Einführung einer staatlichen Arbeitslosenversicherung und Gründung der "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" auf der Grundlage des 1927 verabschiedeten Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013

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