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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Vorverfahren/Widerspruch
- Gründe
Rechtsschutz des Bürgers/ Selbstkontrolle der Verwaltung/ Entlastung der Gerichte

- Pflicht (grds.) gem. § 68 I S. 1 vor Anfechtung/Verpflichtung
hM Klage zulässig wenn Widerspruch noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung fristgerecht nachgeholt wird

In Fällen von § 68 I S. 2 = Widerspruch unzulässig

In Fällen von § 75 (Untätigkeitsklage) = Widerspruch (optional)
Tags: Verwaltungsprozessrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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