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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.4 Das Einzelunternehmen
Der Einzelunternehmer betreibt "unter seiner Firma" ein Unternehmen und ist als natürliche Person Träger aller Rechten und Pflichten. Die Firma muss seinen Namen undzur weiteren Unterscheidung noch einen das Gewerbe präzisierenden Zusatz enthalten
B Otto Dingsda Erdarbeiten und Transporte

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist an keine Formerfordernis gebunden (kein schriftloicher Vertrag, kein Eigenkapitalnachweis). Der Eigentümer hat alleinige Entscheidungsbefugnis

Ab 10 Mitarbeitern wird der EInzelunternehmer zum Vollkaufmann und muss sein Gewerbe in Handelsregister eintragen lassen.

Freiberuflich Architekten und Ingenieure sind häufig als Einzelunternehmer tätig
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Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010

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