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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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4.) Wenn verschiedene Gelehrte zu unterschiedlichen Ansichten kommen, kann dann nur einer von ihnen Recht haben oder u. U. alle?
Die Mehrheit der shafiitischen Rechtsschule, ein Teil der hanaf. Rechtsschule und die Mehrzahl der Gelehrten der hanbalitischen Rechtsschule sagen:

Nur ein Gelehrter kann Recht haben, wenn versch. Gelehrte in einer Fragestellung zu untersch. Ergebnissen kommen-dies gilt gleichermaßen für Grundlagen (usul) der Religion als auch für untergeordnete Inhalte (furu: Detailinhalte).Wenn es sich aber um furu Inhalte handelt und es in dieser Fragestellung weder hundertprozentig eindeutige Belege aus den Offenbarungstexten gibt noch einen idschma, dann bekommt derjenige Gelehrte, der zwar ausführlich eine Untersuchung angestellt hat, aber zu einem falschen Ergebnis gekommen ist, trotzdem eine Belohnung von Allah.

Ein Teil der Scholastiker sagt, dass jeder Gelehrte u.U. Recht haben kann in einer Frage, wo es Meinungsunterschiede gibt. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, welche Haltung in dieser Frage genau Imam Abu Hanifa und Imam Shafii einnahmen.

Scholastiker: Von der Philosophie beeinflusste Richtung, die in der muslimischen Welt entstand,vor allem nachdem die griechische Philosophie ins Arabische übertragen wurde. Zu dieser Richtung gehören u.a. die Mutaziliten. Auf Arabisch wird dieses Gebiet „Illm al -kalam“ genannt. Jedoch kann man nicht alles aus diesem Wissenschaftsgebiet als theologische Abweichung vom ursprünglichen Islam ansehen, da die theologische Argumentation mit philosophischen Werkzeugen zum Teil verwendet wurde, um Nichtmuslimen den Islam näher zu bringen wie z.B. einem nichtmuslimischen König an der östlichen Grenze des damaligen Kalifaats, zu dem der Kalif Wissenschaftler des „Ilm al-Kalam schickte.

Vielmehr muss man jeden Punkt untersuchen, um zu urteilen, ob dieser Punkt eine Abweichung vom Islam darstellt oder nicht.Zwei bekannte Punkte, die von Anhängern dieser Richtung vertreten wurden sind die Behauptung, dass der Koran erschaffen sei und dass alle Gelehrten, u.a. auch nichtmuslimische, in sich widersprechenden Aussagen Recht haben können. Der letztere Punkt wurde von Al-Dschahidh vertreten. Wenn man behauptet, dass auch Nichtmuslime Recht haben, wenn sie zu einem Ergebnis kommen, was klar den Grundlagen des Islams widerspricht, so ist eine solche Ansicht natürlich eine Abweichung vom Islam und nicht als noch innerhalb des Islams zu tolerieren. Denn Allah sagt z.B.: „Dies ist die Vermutung der Nichtmuslime. Drum wehe denen, die den Kafirun vor dem Feuer.“(38:27)

Bzgl.  Abu Hanifa ist diese Unklarheit darauf zurückzuführen, dass es nicht ganz klar ist, was Abu Hanifa mit den folgenden Worten meinte, die er an Jusuf Ibn Khalid as-Samti richtete:“Jeder Mudschatahid kann u.a. Recht haben und die Wahrheit ist bei Allah eine einzige.“Abdulaziz al Buchari kommentierte diese Aussage in seinem Buch „Kaschf al-Asrar“ (4/1139)Bzgl. Schafii: siehe Al Ghazalis „Al-Mustafa“ (2/363)
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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