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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht
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Was ist das Demokratieprinzip?
- §20 I, II GG
  Parlamentarisch repräsentative Demokratie
  Ununterbrochene Legitimationskette zum Volk nach §20 II 1 GG

a) Unmittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk
  - Wahl der Bundestagsabgeordneten
    - Alle 4 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (§§38, 39 GG)
    - Aktives + Passives Wahlrecht
  - plebiszitäre Elemente (Volksentscheid) (§§29 III, 118 a, 146 GG)

b) Mittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk
  - Legitimationskette (Bsp. Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag; dieser bestimmt die Bundesminister)
  - Exekutive ist an die vom Parlament beschlossenen Gesetze gebunden

c) Parteiendemokratie
  - §21 I 1 GG
Tags: §20 I, 39 GG), II GG, Parteiendemokratie, Unmittelbare/Mittelbare Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk, Ununterbrochene Legitimationskette zum Volk, Wahlrecht (§38
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
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Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 05.04.2010

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