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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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Verh EuGH <-> BVerfG
Solange I (alt!) - Prüfung v UnionsR an GrundR-GG

Solange II - es gibt europ GrundR = Solange diese von EuGH garantiert werden, wird UnionsR (RL/VO) nicht am GG bemessen

Maastricht - Schranke f Integration BRD in europ Bündnissystem (Demokratieprinzip muss gewahrt werden)

Bananenmarkt - Konkretisierung v Solange II; Kläger muss Versagung d GrundR Schutz d EuGH nachweisen

Lissabon - Konkretisierung v Maastricht
- Wahrung d Prinzips d begrenzten Einzelermächtigung
- Mangold Präzisierung über d ausbrechenden Rechtsakt
+ ultra vires (+) soweit Kompetenzverstoß hinreichend qualifiziert
> offensichtlich/bedeutsame Verschiebung (restriktiv)
Tags: BVerfG, Europarecht, Staatsrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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