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Übersendung aller Einzelabrechnungen an alle Eigentümer ausgeschlossen
Bevor eine Eigentümergemeinschaft über eine Jahresabrechnung und einen Wirtschaftsplan abstimmt, muss der Verwalter den Eigentümern lediglich die Gesamtabrechnung und die jeweilige, einem Wohnungseigentümer zugeordnete Einzelabrechnung zur Verfügung stellen. Der Verwalter ist keineswegs verpflichtet, allen Eigentümern alle Einzelabrechnungen aller Eigentümer zugänglich zu machen. So urteilte das Landgericht Itzehoe abweichend von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts in Köln.

Anlass für das Urteil war die Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers, mit der dieser den Beschluss über eine Jahresabrechnung anfocht. Der Eigentümer machte geltend, dass er vor der Eigentümerversammlung keine Gelegenheit hatte, die gesamten Einzelabrechnungen aller Eigentümer zu prüfen.

Das Landgericht in Itzehoe entschied, dass es einem Verwalter nicht zumutbar ist, einem einzelnen Eigentümer die Einzelabrechnungen von jedem Eigentümer der Gemeinschaft zuzusenden. Es würde auch den Rahmen jeder Eigentümerversammlung sprengen, wenn sämtliche Einzelabrechnungen vor der Versammlung zur Prüfung ausgelegt werden (LG Itzehoe, Urteil v. 09.09.2008, Az. 11 S 6/08).
Tags: alle Eigentümer, Einzelabrechnung, Jahresabrechnung
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Autor: Zungenkoeder
Oberthema: Jura
Thema: WEG-Recht
Veröffentlicht: 19.03.2010

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