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Alle Oberthemen / Medienwirtschaft / Medienlandschaft / Medienlandschaft 01/12
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Was sind die Mindestanforderungen an den Programminhalt für konzessionierte Sender (Radio und TV)?
  • Grundrechte müssen beachtet werden
  • Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen den Tatsachen entsprechen. Publikum muss sich eigene Meinung bilden können. Ansichten/Kommentare müssen erkennbar sein.
  • Sendungen dürfen innere oder äussere Sicherheit des Bundes/Kantone/Wahrnehmung völkerrechtlicher Verpflichtungen nicht gefährden.
  • Redaktionelle Sendungen müssen Vielfalt der Ereignisse und Ansichten zum Ausdruck bringen.
  • Wird ein Versorgungsgebiet durch eine hinreichende Anzahl Programme abgedeckt, so kann die Konzessionsbehörde einen oder mehrere Veranstalter in der Konzession vom Vielfaltsgebot entbinden.
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Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienlandschaft
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 20.01.2013

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