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Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung zwischen Azubi und Ausbildendem schriftl niedergelegt. Oftmals durch Vordruck der IHK.

Mindestangaben:
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung
2. Beginn und Dauer der Berufsausbilung
3. Ausbildungsmaßnahemn außerhalb der Ausbildungsstätte
4. Dauer der tägl. Ausbildungszeit
5. Dauer der Probezeit
6. Zahlung und Höhe der Vergütung
7. Dauer des Urlaubs
8. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden
    kann

Der Ausbildungsvertrag muss der IHK zur Eintragung vorgelegt werden.

Mit Abschluss des Vertrages übernehmen Ausbilder und Azubi Pflichten, die gleichzeitig Rechte der anderen Vertragspartei sind.
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Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010

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