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Alle Oberthemen / Rechtskunde / Dienstprüfungskurs / Recht
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26. Wodurch kann die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen werden (Reifeprüfung + "Substitute")?
* Reifeprüfung (4 Jahre AHS Oberstufe, 5 Jahre BHS, BAKIP oder BASOP)
* akademischer Grad (bedeutet allgemeine Universitätsreife, auch wenn z.B. über Studienberechtigungsprüfung erworben)
* Diplom einer PädAK (gibt's nicht mehr)
* Abschluss jeder anderen Schule, für die Reifeprüfung Aufnahmevoraussetzung ist
* ausländisches Zeugnis (gleichwertig, wenn im Ausstellungsland als allgemeine Hochschulreife gilt)
* Studienberechtigungsprüfung (3-4 Jahre BMS oder 1 Jahr PTS + 3-4 Jahre BS; Externistenprüfung, nur für bestimmtes Studium)
* Berufsreifeprüfung (kann parallel zur Lehre in BS begonnen werden)
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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