CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
186
Vermögensschaden
- Schaden erfordert Wertminderung des Vermögens
- Zur Schadensermittlung ist ein Vergleich vor und nach der Verfügung notwendig (Gesamtsaldierung = ZR Saldotheorie)

- Vorteilsanrechnung Der Täter muss sich die Gegenleistung die er durch die Verfügung bekommen hat anrechnen lassen
- dabei keine Anrechnung der ZR Ansprüche
(Schadenskompensation)

- objektiv-individuelle Theorie Der Vergleich Leistung/Gegenleistung erfolgt nach der objektiv-individuellen Theorie
- Ungleichwertigkeit Leistung/Gegenleistung = Schaden (+)
Schaden (-) wenn freiwillige Spende
+ Betrug erfordert unbewusste, unmittelbare Selbstschädigung
+ Schutzzweck der Norm = Vermögen nicht Verfügungsbewusstsein/Dispositionsfreiheit
+ Ausnahme der Ausnahme ist die Zweckverfehlung (Spende geht nicht dahin wohin sie soll)=Schaden dann doch (+)

Leistung/Gegenleistung gleichwertig = Schaden (-)
Ausnahme wenn Gegenleistung individuell nicht brauchbar ist (persönlicher Schadenseinschlag unter Berücksichtigung der konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen des Opfers)
Tags: Betrug
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English