CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
315
Besitzdiener
855

Ein Besitzdiener übt den tatsächlichen Besitz weisungsgebunden für eine andere Person aus. Dann hat er nicht selber Besitz sondern der Andere.

Bösgläubigkeit des Besitzdieners kann dem Besitzherrn nach 166 I analog zugerechnet werden (MM nach 831)
Tags: Definition, Sachenrecht
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English