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Zwang iSd Rücktrittshandlung
Innerer Zwang: Schock/Panik liegt vor bei unwiderstehlichen innerlichen Hemmnissen oder unüberwindbaren seelischem Druck (nicht bei Mitleid mit dem Opfer) (asthenische Effekte)R

Äußerer Zwang: wenn sich der äußerer Sachverhalt in der Tätervorstellung derart vom Täterplan zu seinem Nachteil verändert hat, das mit der weiteren Tatausführung verbundene Risiko vernünftigerweise nicht mehr eingehen will/kann

Gegenteil hierzu: Der Täter der Herr seiner Entschlüsse ist und autonom die Rücktrittshandlung antritt
Tags: Rücktritt
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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