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25. Was ist die Personalvertretung und worin unterscheidet sich diese von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst?
Soll berufliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und gesundheitliche Interessen wahren und fördern.
Gewerkschaft (GÖD): Für überbetriebliche Interessen der öffentlich Bediensteten zuständig (z.B. bei Dienst- und Besoldungsrecht), = alleiniger Verhandlungspartner mit den Regierungsorganen). Mitglieder bekommen bei Arbeitsgericht Rechtsbeistand, sehr gute Juristen, spezialisiert, Jahrbuch Dienstrecht kostenlos.
Organe der Personalvertretung:
* Dienststellenversammlung: alle Bediensteten einer Dienststelle
* Dienststellenausschuss (ab 20 Bediensteten) oder Vertrauensperson (mind. 5 bis 19 Bedienstete): gewählte Personalvertretung
(weiters: Fachausschuss, Zentralausschuss, Wahlausschüsse)
Rechte des Dienststellenausschusses: Vorsitzender verhandelt mit Präsidenten des LSR (=wichtige Position, Wahlteilnahme stärkt).
Schriftliche Mitteilungen, Mitwirkung, Einvernehmen herstellen, allgemeine Anregungen und Vorschläge (bei Aufnahme, Dienstzuteilung, Versetzung, Vorgesetztenfunktion, Sonderurlaub über drei Tage, Auflösung des Dienstverhältnisses, Urlaubseinteilung, neue Arbeitsmethoden,...)
Wahlen: alle fünf Jahre (2009).
Bei Vertretungstätigkeit nicht weisungsgebunden, Verschwiegenheit, Versetzung oder Dienstzuteilung nur mit Zustimmung, disziplinäre Verfolgung nur mit Zustimmung der Personalvertretung!
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 88 und erste Hälfte S. 89. (Man sollte über den an der Dienststelle tätigen Dienststellenausschuss Bescheid wissen; Fach- und Zentralausschuss werden nicht gefragt.)
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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