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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / StrafR BT Nichtvermögen
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Korrektur des Merkmales Heimtücke gem. § 211 I StGB notwendig?
wenn Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheint, da dieses Merkmal besonders wenig Raum für Berücksichtigung entlastender Motive gibt.
h.M.: restriktive Auslegung

Rsp. Handeln in feindlicher Willensrichtung: fehlt, wenn der Täter zum Besten des Opfers zu Handeln glaubt

negative Typenkorrektur: wenn die Tat nach umfassender Gesamtwürdigung nicht als besonders verwerflich erscheint
positive Typenkorrektur: Mordmerkmale + bes. verwerfliche Begehung erforderlich
BGH: Begriff der Verwerflichkeit unscharf, Maßlosigkeit, richterliche Willkür

h.Lit. Besonders verwerflicher Vertrauensbruch: Täter muss ein besonders Vertrauensverhältnis missbrauchen oder ihm vom Opfer entgegengebrachtes Vertrauen ausnutzen
bzw. z.T. tückisches = hinterhältiges / listiges Vorgehen
= Missbrauch sozial-positiver Verhaltensmuster
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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