CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
60
Bürgerliches Recht: Lektion 4

Schuldrecht AT: Leistungsstörungsrechte
Unmöglichkeit: Welche Arten der unmöglichkeit gibt es?
§ 311a I BGB: Bei Vertragsschluss war die Leistung bereits jederman unmöglich.
§ 275 I BGB: Echte Unmöglichkeit. Leistungserfolg ist für den Schuldner unmöglich herbeifürbar.
Sonderfälle: a) Zweckerreichung: Die Leistung kann nicht mehr herbeigeführt werden, da der Zweck schon anderes erreicht wurde; b) Zweckfortfall: Die Leistung kann nicht mehr herbeigeführt werden, da das Leistungssubstrat weggefallen ist; c) Absolutes Fixgeschäft: Die Leistungszeit ist so entscheident, das später keine Erfüllung mehr stattfinden kann.
c) Zweckstörung: Grds kein Fall der Unmöglichkeit (zB Theater fällt aus). Folge: § 313 BGB. Ausnahme: Zwekc ist Vertragsinhalt geworden, dann § 275 BGB.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English