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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / StrafR Vermögensdelikte
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Def.: Aneignung i.S.v. § 242 StGB
= wirtschaftlich sinnvoller Umgang mit der Sache.
  (Einverleibung in den eigenen Güterstand)
= sich faktisch Eigentümerbefugnisse anmaßen!

Anmaßung einer eigentümerähnlichen Verfügungsmacht. Täter muss die Sache seinem oder dem Drittvermögen einverleiben (wirtschaftlich sinnvoll nutzen).

Vorsatz: d.d. 1

Selbst- oder Drittaneignung ausreichend.

Beachte: besonderes persönliches Merkmal i.S.v. § 28 I StGB (str.)
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010

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