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Error in persona vel objecto und aberatio ictus

- error in persona vel objecto- Angriffs- und Verletzungsopfer sind identisch, der Täter irrt über die Identität des Opfers. Dieser Irrtum ist dann unbeachtlich, wenn tatbestandliche Gleichwertigkeit zwischen dem vorgestellten und dem tatsächlich angegriffenen Objekt vorliegt (unbeachtlicher Motivirrtum)

- aberatio ictus- Angriffs- und Verletzungsopfer sind nicht identisch, der Täter trifftein anderes Objekt als das anvisierte Objekt. Nach h.M. ist der Täter nur wegen Versuch bezüglich des verfehlten Objekts und wegen Fahrlässigkeit bezüglich des verletzen Objekts zu bestrafen. Nach a.A. ist der Täter bei Gleichwertigkeit (gattungsmäßige Übereinstimmung) beider Objekte wegen Vollendung bezüglich des verletzten Obejkts zu bestrafen (mit dem individualisierten Vorsatz des Täters nicht vereinbar; Streit ist dann unerheblich, wenn bezüglich des getroffenen Objekts dolus eventualis bejaht werden kann)

- Zusammentreffen von error in persona und aberatio ictus- es wird ein anderes Objekt anvisiert aber doch das richtige getroffen => der Vorsatz bezieht sich nunmehr auf das anvisierte falsche Opfer, sodass beim richtigen Opfer kein Vorsatz mehr vorhanden ist, der Versuch ist also fehlgeschlagen => Fahrlässigkeit bzgl. des getroffenen Opfers und Versuch bezüglich des anvisierten Opfers 
Tags: aberatio ictus, error in persona
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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