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Kommunalrecht: Organe der Gemeinde

Welche Aufgaben nimmt der Gemeinderat war?

Wie läuft eine Ratssitzung ab?
Ausschließlichen Aufgaben: § 40 I Nr. 1 - 18 NGO - Können  nicht auf den Verwaltungsausschuss übertragen werden,
Spez. Zuständigkeiten: ZB §§ 50, 5a II NGO
Vorbehaltsbeschlüsse, Vorlagebeschlüsse, Überwachung: Rat kann sich die Beschlussfassung  bzgl. Bürgermeisteraufgaben (§§ 40 II 1 iVm § 62 I Nr. 6 NGO) und Verwaltungsausschussaufgaben vorbahalten, die unter dessen Lückenkompetenz fallen (§ 57 II 1).
Auch bei Vorlage (§ 40 II 3, 1 NGO) möglich. Weiterhin kann der Rat den Ablauf von Verwaltungsangelegenheiten und die Durchführung seiner Beschlüsse überwachen, § 40 III 1 NGO.

Rechtliche Anforderungen an eine Sitzung, § 41 NGO (Verfahrensregeln: § 50 NGO +Geschäftsordnung)
1) Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
2) Feststellung der Beschlussfähigkeit, § 46 I 2 NGO
3) Tagesordnungspunkte ausrufen (aus Ladung)
4) Ausschluss befangener Ratsmitglieder, § 26 IV 2 NGO und ggf Auschluss der Öffentlichkeit, § 45 NGO
5) Berichterstattung/ Beratung/ Antrag auf Beschlussfassung/ Abstimmungsbeschluss, §§ 47, 48 NGO
6) Schießung durch Vorsitzenden
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Organe der Gemeinde
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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