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Baurecht: Grundlagen des Baurechts

Was ist Aufgabe und Zweck des öffentlichen Baurechtes? Stelle den geschichtlichen Verlauf des Baurechtes in Deutschland kurz da!

Welche zwei Arten von Baurecht lassen sich unterscheiden?
A. Aufgabe: Lösung des Interessenskonfliktes bzgl der Grund und Bodennutzung (zB Wohnraum - Natürlicher Lebensrauch, Art 20a GG).
B. Preußisches allgemeines Landrecht: Baufreiheit
C. Bis 19 Jhrd.: Einschränkung durch " Polizeyrecht", dann Kreuzbergurteil (Baupolizey ist nicht für Wohfahrtspflege zuständig).
D. 1875: Fluchtliniengesetz; 1918: Preußisches Wohungsgesetz; 1936: Baugestaltungsordnung und Bauregelungsverordnung; 1960: BBauGB; 1986 BauGB; 1998: Neufassung; 20.07.04: EAG Bau aufgrund der Plan-UP Richtlinie.

Öffentliches Baurecht: Alle Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und Grenzen sowie die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens treffen.
Privates Baurecht: relget die Bebauung und Unterhaltung eines Bauwerks im Hinblick auf Einzelpersonen (zB § 903 ff BGB).
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Grundlagen des Baurechts
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Baurecht
Veröffentlicht: 24.03.2010

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