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Lebensgefährliche Behandlung $ 224 Abs. 2 Nr. 3 StGB
Mittels einer das Leben gefährdeten Behandlung ist die KV begangen, wenn die Verletzungshandlung den konkreten Umständen nach geeignet war das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen.

(Verletzung muss nicht lebensgefährlich sein. Es geht um das Geschehene, nicht um das was hätte passieren können. )
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Karteninfo:
Autor: Anni Fin
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 19.03.2013

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