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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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2.) Wo ist taqlid erlaubt und wo nicht? Stütze deine Behauptung auf die Aussage von Gelehrten
1. Taqlid nicht erlaubt: In den Grundlagen (usul ad din): Das Bezeugen , dass es Gott gibt dass Er ein Einziger ist, dass Muhammad wirklich ein Gesandter Gottes war, usw.
(Dies ist die Ansicht der Allgemeinheit (dschumhur) der Gelehrten. Ein Teil der schafiitischen Gelehrten erlaubt auch taqlid bzgl. dieser Inhalte.)

2. Taqlid erlaubt:  In den Detailangelegenheiten (furu) der Religion. Dass dies erlaubt ist, ist die Ansicht fast aller Gelehrten.

Lediglich ein Teil de Mu'taziliten erlaubt dies von den früheren Gelehrten nicht. Jedoch ist diese letztere Ansicht zurückzuweisen, da die Prophetengefährten den nicht gelehrten Muslimen (ammi) Fatwas gaben und nicht von ihnen verlangten, auf die Stufe zu kommen, selbst Idschtihad machen zu können.(Dies ist vielfach von den Prophetengefährten überliefert).

Ibn Qudama al-Maqdisi sagt: Der Grund dafür, dass taqlid in den Detailangelegenheiten erlaubt ist, ist der, dass man beim Idschtihad in den Detailangelegenheiten entweder richtig liegt oder aber falsch. Jedoch liegt im Letzteren keine Sünde und man tritt erst recht nicht aus dem Islam aus-im Gegensatz zum Idschtihad bzgl. der Grundlagen der Religion.

Außerdem wäre der gewöhnliche Muslim auch überfordert, bei jeder religiösen Angelegenheiten selbst in den Quellen forschen zu müssen. Deswegen sagt Allah: „Fragt die Leute der Ermahnung (dh. Leute ,die sich im religiösen Wissen auskennen), wenn ihr (etwas)nicht wisst.“ (16:43). Würde von jedem gewöhnlichen Muslim verlangt werden, sich selbst mit Forschungen in Detailangelegenheiten der Religion zu beschäftigen, dann würden die meisten Menschen keine Zeit mehr für Beruf und andere wichtige Dinge haben.
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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