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Alle Oberthemen / TF Ausbildung / Bremsprobe, Bremsen, Bremstechnik / Ril915_Bek.8
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Was sind die Fälligkeiten der Bremsprobe bei Unregelmäßigkeiten?
Eine volle Bremsprobe ist auszuführen:
  • bei ungenügender Bremswirkung,
  • wenn die Bremsen überladen waren und die Löseeinrichtungen betätigt werden mussten.

Das Anlegen und Lösen an dem betroffenen und an dem jeweils folgenden Fahrzeug ist festzustellen, wenn:
  • Bremsen einzelner Fahrzeuge überladen waren, ihre Löseeinrichtungen betätigt wurden und sie eingeschaltet blieben,
  • ausgeschaltete Bremsen eingeschaltet wurden,
  • eine Bremskupplung ausgewechselt oder umgekuppelt wurde
  • -> Handelt es sich um eine Bremskupplung der HBL in einem Zug, der in R+Mg gefahren wird, ist zusätzlich der Durchgang der HBL zu prüfen.
  • eine Zugtrennung auf der Strecke behoben wurde,
  • an einzelnen Bremsen Mängel oder Schäden beseitigt wurden,
  • der Luftabsperrhahn der HL wieder geöffnet wurde (z.B. nach Beseitigung von Schäden; Schließen des Notbremsventils)

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Quelle: 915.0105 1 (2),(3)
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Karteninfo:
Autor: JonasK
Oberthema: TF Ausbildung
Thema: Bremsprobe, Bremsen, Bremstechnik
Veröffentlicht: 03.02.2019

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