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Alle Oberthemen / Jura / Strafurteil / 5. Urteil
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Handlungsunrecht bei der engeren Strafzumessung
  • Erstrebte Beute
  • Geplante Tat
  • Situationstat/Spontantat
  • Gewinnsucht
  • Notlage
  • Niedrige Beweggründe
  • Kriminelle Energie
  • Nachhaltigkeit
  • Überzeugungstäter
  • Missbrauch einer Vertrauensstellung
  • Besondere Rohheit oder Rücksichtslosigkeit
  • Ausmaß der Sorgfaltswidrigkeit
  • Mitverschulden
  • Rückfallgeschwindigkeit
  • Rückfall innerhalb der Bewährungszeit - » Bewährungsversagen «
  • Einfluss Dritter
  • Verleitung anderer Personen zu Straftaten
  • Mitläufer
  • geistiger Urheber
  • Alter
  • Entwlcklungsstörungen
  • Hang zu Straftaten
  • Begehung mehrerer gleichartiger und gleichwertiger Taten kann die Einzeltatschuld erhöhen, insbesondere wenn darin eine sich steigernde rechtsfeindliche Einstellung oder erhöhte kriminelle Intensität des Angeklagten zum Ausdruck kommt; andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass die Hemmschwelle des Angeklagten von Tat zu Tat niedriger werden kann, was insbesondere bei Wiederholungstaten gegen dasselbe Rechtsgut in Betracht kommt.
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Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Strafurteil
Veröffentlicht: 12.04.2013

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