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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Arbeitsrechtliche Problem beim Betriebsübergang
Def. Betrieb:
- wirtschaftliche Einheit
- Arbeitgeber mit materiellen/immateriellen Betriebsmitteln das arbeitstechnische Zwecke verfolgt

Übergang durch Rechtsgeschäft
- weiter Begriff; nicht kraft Gesetz (Erbe 1922)
- Rechtsgeschäft muss nicht wirksam sein

Betriebsübergang
- Übergang des Leistungsapparats/befugnis
- Übergang der AG-Befugnis
- Austausch der OHG/KG Gesellschafter stellt keinen Übergang dar
- Wahrung der wirstschaftlichen Identität (7 Punkte)
+ Art d Unternehmens (Waren/Dienstleistung)
+ Übergang materieller Betriebsmittel
+ Übergang + Wert d immateriellen Betriebsmittel
+ Übernahme d Hauptbelegschaft
+ Übergang d Kundschaft
+ Ähnlichkeit d Tätigkeiten vor/nach Übergang
+ Dauer der Unterbrechung der Geschäftsfähigkeit

Kein Betriebsübergang
- Änderung des Betriebskonzepts
- Eingliederung in bestehende Erwerbsorganisation
- Outsourcing = reine Funktionsnachfolge

Widerspruch d AN - § 613a VI
- 1-Monatsfrist nach Unterrichtung gem. § 613a V
- individuelle Wirkung; Betriebsübergang wirkt nicht gegen den widersprechenden AN; AN bleibt beim bisherigen Betrieb angestellt
- Unterrichtung muss hinreichend klar sein
- macht keinen Sinn bei vollständigem Übergang
- Widerspruch wirkt ex-tunc

RF = altes ArbVerh bleibt bestehen = kann dazu führen dass betriebdsbedingte Kdg ausgesprochen wird
Tags: Arbeitsrecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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