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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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6.) Erkläre deine Behauptung anhand des folgenden Koranverses und des angeführten, nicht mutawatir überlieferten Hadithes: Allah sagt: „O die ihr glaubt! Wenn ihr zum Gebet hintretet, waschet euer Gesicht und (arab. wa) eure Hände bis zu den Ellbogen und (arab. wa) fahrt euch über den Kopf und (arab. wa) (waschet) eure Füße bis zu den Knöcheln.“[5:6] In einem nicht mutawatir überlieferten Hadith sagt der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Allah nimmt nicht das Gebet eines Mannes an, wenn er nicht die Reinigung (in vorgeschriebener) Reihenfolge ausgeführt hat: Er muss das Gesicht waschen, dann (arab. thumma) die Hände und Unterarme...“
Da das Wort „und“ eine beliebige Reihenfolge ausdrückt, sagt die hanafitische Rechtsschule, dass die Gebetsvorwaschung gültig ist bei beliebiger Reihenfolge der Waschung der einzelnen zu waschenden Körperteile.Bei Hanafiten ist die Reihenfolge lediglich eine sunna mu'akkada,d.h. Eine sehr vorzügliche Tat, die der Prophet saw regelmäßig ausgeführt hat, die aber keine Pflicht ist.

Die Malikitische, shafiitische und hanbalitische Rechtschulen sagen, dass das Wort „thumma“ im Hadith die Beliebigkeit der Waschreihenfolge im Koranvers konkretisiert und somit die Möglichkeiten der gültigen Wascharten einschränkt.

Gemäß diesen Rechtsschulen ist es eine Pflicht, die im Hadith erwähnte Waschreihenfolge einzuhalten.
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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