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Alle Oberthemen / Medienwirtschaft / Meidenrecht / Medienrecht-, ethik & -politik HS12
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Was bedeutet der Spezialtatbestand "Vergleichende Werbung" im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb?
  • z.B. Preisvergleich
  • Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt
  • Vergleichende Werbung darf keine unwahren, irreführenden oder unnötig herabsetzenden Angaben enthalten
  • Gleiches muss mit Gleichem verglichen werden
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Karteninfo:
Autor: Manuela
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Meidenrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 26.01.2013

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