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Alle Oberthemen / 5. Semester / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht
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Die Abwicklung des beendeten Arbeitsverhältnisses: Zeugnis
- Der AG ist verpflichtet ein Zeugnis auszustellen (§109 GewO)
- Dieses muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein
- Im Zeugnis dürfen nicht erwähnt werden: außerdienstliches Verhalten, Beendigungsgründe, Betriebsratstätigkeit, einmalige Vorfälle, Krankheiten, Straftaten (außer sie haben einen Bezug zur Arbeit)
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Autor: Smoothie
Oberthema: 5. Semester
Thema: Arbeitsrecht
Veröffentlicht: 28.01.2018

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