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Alle Oberthemen / Jura / Strafurteil / 5. Urteil
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Grenzen der Anrechnung einer Verteidigung
Die Grenzen der rechtlich geschützten Verteidigung sind aber überschritten, wenn sich das Verhalten des Angeklagten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Angeklagte wider besseres Wissen unwahre ehren- rührige Behauptungen über einen Zeugen aufstellt, wodurch dieser verleumdet oder herab- gewürdigt wird, oder ihn einer besonders verwerflichen Handlung verdächtigt. Zwar ist die Anwendung des §193 StGB bei Verleumdungen nicht schlechthin ausgeschlossen, doch kommt eine Rechtfertigung nur in Betracht, wenn sie inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bezwecken, was insbesondere bei Aussagedelikten in Betracht kommt. Die falsche Verdächtigung eines anderen bewegt sich dann außerhalb des zulässigen Verteidigungsverhaltens, wenn dies eine besonders verwerfliche Handlung betrifft; dies gilt vor allem dann, wenn der Verdächtigte dadurch beruflich und charakterlich ungeeignet erscheint.
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Strafurteil
Veröffentlicht: 12.04.2013

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