CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
353
Form (allgemeines)
Grundsatz der Formfreiheit

Bei Schriftform (126)
eigenhändige Unterschrift erforderlich
Faxkopie ist nicht ausreichend da Kopie und nicht Original (BGH)

Textform (126b)
Schriftform ist ausreichend
Wiedergabe in schriftlicher Form ist mgl.

Folge bei Verstoss
Gem. 125 S. 1 führt der Verstoss bei gesetzlichen Formerfordernissen zur Nichtigkeit
Gem. 125 S. 2 führt im Zweifel auch ein Formverstoss bei rechtsgeschäftlicher Formvereinbarung zur Nichtigkeit
Ausnahmen sind aber:
wenn Schriftform nur Beweisfunktion ist
oder konkludent darauf verzichtet wurde
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English