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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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Was ist unter einer Täuschung i.S.d. § 136a I StPO zu verstehen? Nennen sie ein paar Beispiele
Nicht jede Täuschung stellt eine Verletzung d. Menschenwürde dar u. berührt d. Freiheit d. Willensentschließung d. Beschuldigten. Sie ist aber aus rechtsstaatlichen Gründen verboten.

Zulässige Handlungen:
-unbeabsichtigte Irreführung(z.B. versehentl.Unterlassen d. Hinweis
auf das Schweigerecht)
-kriminalistische List (z.B. Fangfragen..)
-Unterlassen d.Irrtumsberichtigung(z.B.über Vorliegen von Beweisen)

Verbotene Handlungen
- falsche Erklärungen des Vernehmenden (z.B.das jemand bereits
gestanden hat)
- bewusst falsche Darstellung der Rechtslage
- Unterlassung beim Beschuldigten einen Irrtum bzgl. seiner
  Aussagefreiheit zu berichtigen
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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