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Was wissen sie zur Beurkundung, Gegenzeichnung & Kundmachung?
Beurkundung:   Verfassungsmäßiges Zustandekommen durch den Bundespräsidenten

Gegenzeichnung:   durch den Bundeskanzler als Zeichen für die Übernahme der Verantwortung der Vollziehung

Kundmachung:  die Kundmachung ist die Voraussetzung  für die rechtsverbindliche Kraft eines Bundesgesetzes.

Der Bundeskanzler gibt im Rahmen des Rechtsinformationssystems (RIS) ein Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich in deutscher Sprache heraus.
Die im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften können auch im Intranet, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder im Amtsblatt des zuständigen Bundesministeriums- bekannt gemacht werden.

Ein Gesetz tritt in Kraft:
a) Entweder am Tag, den das Gesetz selbst vorschreibt
b) Wenn kein Inkrafttretenszeitpunkt vorgeschrieben ist, nach Ablauf des Tages der Kundmachung.
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Autor: d4n137
Oberthema: Politik
Thema: Verfassung
Veröffentlicht: 03.05.2010

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