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Was bedeuten die Begriffe ,,Täter-Opfer-Ausgleich'', ,,Schadenswiedergutmachung'' und ,,symbolische Wiedergutmachung''?
TOA: außergerichtliches Verfahren; Kommunikation der Beteiligten über den Konflikt im Vordergrund (i.d.R. verbunden mit Eingeständnis der Tat, Entschuldigung, ggf. Leistungen z.B. Schmerzensgeld)
Schadenswiedergutmachung: Hier steht die Leistung im Vordergrund (Schmerzensgeld, SchaE, Herausgabe)
Symbolische Wiedergutmachung:wenn sich d. Tat nicht gegen einen konkret greifbaren Verletzten richtet (z.B. Zahlung dann an gemeinnützige Einrichtung) Schadensausgleich an Allgemeinheit
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Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Sanktionenrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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