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Sekundärviktimisierung
Bei der Sekundärviktimisierung geht es um die im Anschluss
an die primäre Viktimisierung oder neben ihr wirkenden
Einflüsse, namentlich um schädigende Reaktionen Dritter auf die erlittene Straftat. Dabei handelt es sich insbesondere
um verfehlte formelle oder informelle Reaktionen mit einem nur indirekten Bezug auf das Opferverhalten; die sekundären Schädigungen können im Einzelfall sogar schwerwiegender sein als die primären. Auf der informellen Ebene sind es Verhaltensweisen von Personen im sozialen Nahraum des Opfers wie Familienangehörigen, Verwandten oder Freunden, die auf die Kenntnisnahme von der Opferrolle des Betroffenen hin schädigend reagieren.
Aber auch der formelle Kontrollprozess, die Strafverfolgung
des Täters, kann zu weiteren indirekten Opferschäden
führen.
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Karteninfo:
Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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