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Welche Verwendung haben die Kosteninformationen für die unternehmerische Preisbestimmung
Die Kostenrechnung liefert lediglich relevante Informationen zur Bestimmung von Preisuntergrenzen und damit zur Preisbeurteilung. Zur Kalkulation eines Marktpreises („Preisbestimmung“) sind Marktinformationen bezüglich des vermuteten Nachfrageverhaltens der Kunden und der Reaktionen eventueller Konkurrenten zu berücksichtigen.

In Sonderfällen sind Kosten aber auch für die Kalkulation von Preisen heranzuziehen, beispielsweise wenn es darum geht, Preiserhöhungen mit dem Hinweis auf eingetretene Kostenerhöhungen zu begründen. Die Zurechnung der Kosten erfolgt dann auf Basis des Akzeptanzprinzips. Derartige Preisargumentationen dienen letztlich der Beeinflussung der Nachfrage des Kunden.

Kosten zur Preisermittlung sind ebenfalls für die Kalkulation öffentlicher Aufträge notwendig, falls für Güter, die der Staat nachfragt, kein Marktpreis existiert.

Wenn bei Preiskalkulationen schematisch auf die Selbstkosten der gewünschte Gewinn prozentual aufgeschlagen wird, wird bei der Preisbestimmung das Optimum verfehlt.

Generell gilt, dass bei einer schematischen Orientierung der Preisbestimmung an den vollen Selbstkosten die Gefahr besteht, dass sich die Unternehmung bei Nachfrageschwankungen aus dem Markt herauskalkuliert.
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Autor: Binary
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Veröffentlicht: 02.03.2010

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