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Seitenstreifen
Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende, befestigte Teil der Straße. Er ist nicht Bestandteil der Fahrbahn (§ 2 (1) S. 2 StVO)
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Quelle: VS Skript
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Karteninfo:
Autor: Cini
Oberthema: Jura
Thema: Verkehrsrecht
Veröffentlicht: 06.05.2010

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